AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marke Wachstumsformel
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Grandify LLC
Rechtlicher Text
der Grandify LLC mit der Marke Wachstumsformel 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Grandify LLC, registriert in New Mexico, Albuquerque, USA – nachstehend Dienstleister genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Dienstleister nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 1.3 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. 2. Vertragsgegenstand 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. 2.2 Der Dienstleister bietet dem Auftraggeber Marketing-Dienstleistungen in Form von drei verschiedenen Leistungspaketen an: a) Kickstarter-Paket: Monatliche Betreuung mit einmaliger Startgebühr, monatlich kündbar, umfasst 1 Kampagne und 1 Landeseite sowie die Betreuung der Werbeanzeigen. b) Business Booster-Paket: Einmalzahlung für 3 Monate Betreuung der Werbeanzeigen, 20 garantierte Kundenanfragen noch in den ersten 30 Tagen, wöchentliche Jour Fixe Termine, 1 Landeseite pro Kampagne, bis zu 4 Kampagnen. c) Exzellenz-Paket: Einmalzahlung für 12 Monate zum Festpreis inkl. der Betreuung der Werbeanzeigen, individuelle Anzahl an Kampagnen, wöchentliche Strategie- und Reporting-Termine, Skalierungsfokus ab 20 Leads die Woche, Vertriebspush - Marketing & Sales Skalierung. 2.3 Die Marketing-Dienstleistungen können je nach Vereinbarung die Erstellung von Landingpages, Marketingstrategien, Zielgruppenanalysen, Website-Entwicklung (bei Bedarf) und die Betreuung von Werbeanzeigen umfassen. 3. Zustandekommen des Vertrages 3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden. 3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben. 4. Vertragsdauer und Kündigung 4.1 Kickstarter-Paket: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist monatlich zum Monatsende kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Dienstleister spätestens 14 Tage vor Monatsende zugehen. 4.2 Business Booster-Paket: Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 3 Monaten und endet danach automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung ist durch schriftliche Vereinbarung möglich. 4.3 Exzellenz-Paket: Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten und endet danach automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung ist durch schriftliche Vereinbarung möglich. 4.4 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist beiden Parteien möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet oder der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. 5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner 5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen die im jeweiligen Leistungspaket detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. 5.2 Die Dienstleistungstätigkeit von Wachstumsformel besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung. 5.3 Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet, mit Ausnahme der Garantie von 20 Kundenanfragen in den ersten 30 Tagen im Rahmen des Business Booster-Pakets. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der vom Dienstleister empfohlenen oder mit dem Dienstleister abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn der Dienstleister die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet. 5.4 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung vereinbaren. 5.5 Der Dienstleister legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei seiner Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist der Dienstleister nicht verpflichtet. 5.6 Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse des Dienstleisters gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Auftraggebers. 5.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister alle für die Ausführung der Dienstleistung wesentlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 5.8 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. 6. Werbebudget 6.1 Zusätzlich zu den Kosten für das jeweilige Leistungspaket stellt der Auftraggeber ein separates Werbebudget zur Verfügung, das für die Buchung von Werbeanzeigen bei verschiedenen Plattformen (z.B. Google Ads, Facebook Ads, etc.) verwendet wird. 6.2 Die Höhe des Werbebudgets wird im Einzelvertrag festgelegt. Das Werbebudget wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist vom Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. 6.3 Der Dienstleister verpflichtet sich zu einem wirtschaftlichen und effizienten Einsatz des Werbebudgets und informiert den Auftraggeber regelmäßig über die Verwendung. 7. Preise und Zahlungsbedingungen 7.1 Die Vergütung für die Dienstleistungen richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket und ist im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt. 7.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 7.3 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen und seine Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. 7.4 Der Dienstleister behält sich vor, die Preise für seine Leistungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Bei laufenden Verträgen gelten Preisänderungen erst bei Vertragsverlängerung oder Abschluss eines neuen Vertrages. 8. Änderung oder Stornierung von Marketingmaßnahmen 8.1 Der Auftraggeber kann eine bereits freigegebene Marketingmaßnahme jederzeit schriftlich stornieren. Storniert der Auftraggeber die Maßnahme, bevor der Dienstleister Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist, entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten. 8.2 Hat der Dienstleister bereits Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die daraus entstehenden unvermeidbaren Kosten zu tragen. Der Dienstleister wird bestrebt sein, diese Kosten so gering wie möglich zu halten. 8.3 Bei Änderungen bereits freigegebener Marketingmaßnahmen trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten. 9. Leistungsgarantie für Business Booster-Paket 9.1 Der Dienstleister garantiert im Rahmen des Business Booster-Pakets 20 Kundenanfragen in den ersten 30 Tagen ab Kampagnenstart. 9.2 Werden diese 20 Kundenanfragen nicht erreicht, gewährt der Dienstleister einen angemessenen Nachlass auf zukünftige Leistungen oder eine entsprechende Verlängerung der Kampagnenlaufzeit, bis die garantierte Anzahl an Kundenanfragen erreicht ist. 9.3 Die Garantie gilt nur, wenn der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt hat und das vereinbarte Werbebudget vollständig zur Verfügung gestellt wurde. 10. Haftung 10.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 10.2 Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang. 10.3 Der Dienstleister haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber freigegebenen Werbeinhalte. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Prüfung der Marketing- und Werbemaßnahmen. 11. Geheimhaltung 11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern diese nicht allgemein bekannt sind oder die andere Partei ausdrücklich ihr Einverständnis zur Weitergabe erklärt hat. 11.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. 12. Urheberrecht und Nutzungsrechte 12.1 Die im Rahmen der Vertragsbeziehung vom Dienstleister entwickelten Konzepte, Strategien, Texte, Designs und sonstigen Werke sind urheberrechtlich geschützt. 12.2 Der Dienstleister räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Jede über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters und einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. 12.3 Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters. 13. Datenschutz 13.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten. 13.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten vom Dienstleister zu Zwecken der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung gespeichert und verarbeitet werden. 14. Referenznennung 14.1 Der Dienstleister ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. 14.2 Der Auftraggeber kann dieser Verwendung jederzeit schriftlich widersprechen. 15. Schlussbestimmungen 15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 15.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. 16. Rechtswahl und Gerichtsstand 16.1 Die Grandify LLC ist eine nach dem Recht des Bundesstaates New Mexico, USA, gegründete und registrierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company). 16.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Albuquerque, New Mexico, USA, soweit gesetzlich zulässig. Stand: Oktober 2025